Methodik & Quellen
Zuletzt geprüft: 9. Juli 2026
Freiberechner ist kein Ersatz für eine Steuerberatung. Es ist ein Werkzeug, um mit realistischen, öffentlich nachprüfbaren Zahlen eine erste Orientierung zu bekommen — bevor das Gespräch mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin stattfindet. Jede Konstante unten stammt aus einer offiziellen Quelle und ist datiert.
Wer steht dahinter?
Freiberechner wurde unabhängig entwickelt und wird nicht von einer Steuerkanzlei betrieben. Die verwendeten Formeln und Sätze stammen direkt aus den unten verlinkten amtlichen Quellen, nicht aus eigener steuerlicher Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung deiner individuellen Situation ist ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin die richtige Anlaufstelle — nicht dieses Tool.
Quellen (Stand 9. Juli 2026)
- §32a EStG — Einkommensteuertarif 2026 (amtliches Lohnsteuer-Handbuch) ↗
Bundesministerium der Finanzen
- Rechengrößen der Sozialversicherung 2026 (Faktenblatt) ↗
GKV-Spitzenverband
- Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG), §4 Milderungszone ↗
Bundesministerium der Justiz
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026 — Übersicht ↗
Die Bundesregierung
- Künstlersozialkasse — Beitragsberechnung 2026 ↗
Künstlersozialkasse
- Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 2026 ↗
Deutsche Rentenversicherung
Was dieser Rechner nicht abbildet
- Sonderausgaben-Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen und individuelle Freibeträge über den Grundfreibetrag hinaus
- Verlustvorträge aus Vorjahren
- Private Krankenversicherung (PKV) — die Berechnung geht von freiwillig gesetzlicher Versicherung oder KSK aus
- Gewerbesteuer, falls deine Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig ist (bei vielen Freiberuflern entfällt sie; die Abgrenzung Freiberufler/Gewerbe ist im Einzelfall oft strittig)
- Umsatzsteuer / Kleinunternehmerregelung — hier wird nur der Nettoumsatz betrachtet
- Die exakte Milderungszone des Solidaritätszuschlags in Grenzfällen nahe der Freigrenze
- Geht von hauptberuflicher Selbstständigkeit aus — bei nebenberuflicher Selbstständigkeit neben einer Festanstellung gelten andere GKV-Regeln (keine Mindestbemessungsgrundlage, da bereits über den Job versichert)
- Kirchensteuer- und Soli-Bemessungsgrundlage werden nicht um den Kinderfreibetrag gekürzt (betrifft vor allem höhere Einkommen mit mehreren Kindern)
- Kirchensteuer-Kappung — die meisten Bundesländer deckeln die Kirchensteuer bei hohen Einkommen auf einen Prozentsatz des zvE; nicht modelliert
- Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige (nur innerhalb enger Fristen und Vorversicherungszeiten möglich) — nicht berücksichtigt
- Ehegattensplitting geht vom eingegebenen zvE der Partnerin/des Partners aus, ohne dessen eigene Abzüge im Detail zu modellieren, und verteilt die Haushaltssteuer proportional zurück — eine Näherung, keine exakte Veranlagungsrechnung